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Fitz Family Office AG

Unser Ansatz

Family Office ist Handwerk: zuhören, ordnen, aufschreiben, nachprüfen. Wir halten uns an sechs Grundsätze. Sie sind nachlesbar, damit man uns daran messen kann.

1

Die Familie steht vor dem Portfolio

Ein Mandat beginnt mit Fragen nach Zweck, Zeithorizont, Verpflichtungen und den Menschen, die betroffen sind. Erst danach reden wir über Anlagen. Wer diese Reihenfolge umdreht, baut eine Strategie auf Annahmen.

2

Was nicht aufgeschrieben ist, gilt nicht

Anlagerichtlinien, Mandatsumfang, Vollmachten, Berichtsrhythmus, Eskalationswege: schriftlich, datiert, in einer Fassung, die alle Beteiligten haben. Das schützt die Familie – und uns.

3

Kosten gehören ins Licht

Wir weisen unsere eigene Vergütung aus und ebenso, was Dritte verdienen. Gebühren, Spreads, Depot- und Produktkosten, steuerliche Nebenwirkungen. Nicht als Schätzung, sondern aus den Abrechnungen.

4

Trennung von Beratung und Umsetzung

Wir beurteilen Strategien und kontrollieren Mandate. Umsetzen, verwahren und handeln andere. Diese Trennung ist die Grundlage dafür, dass eine Kontrolle etwas wert ist.

5

Abweichungen werden benannt

Wenn ein Mandat sein Risikobudget überschreitet, eine Liegenschaft Geld kostet statt verdient oder eine Annahme nicht eingetreten ist, steht das im Bericht – an der Stelle, an der es gelesen wird. Ein Bericht, der nur gute Nachrichten enthält, ist kein Bericht.

6

Vertraulichkeit als Arbeitsweise

Wir nennen keine Mandate, auch nicht auf Nachfrage und auch nicht anonymisiert, wenn Rückschlüsse möglich wären. Informationen werden intern nur dort zugänglich gemacht, wo sie für die Arbeit nötig sind.

Blick über ein Nebelmeer auf eine Kette verschneiter Gipfel im Morgenlicht
Ein Bericht, der nur gute Nachrichten enthält, ist kein Bericht.

Grundsatz 5

Wie ein Mandat anläuft

  1. Erstgespräch

    Ausgangslage, Anliegen, Erwartungen. Vertraulich, unverbindlich, ohne Unterlagen.

  2. Standortbestimmung

    Wir sehen die vorhandenen Unterlagen durch und legen eine erste Gesamtsicht sowie die offenen Punkte vor.

  3. Mandat

    Umfang, Zuständigkeiten, Vollmachten, Berichtsrhythmus und Vergütung werden schriftlich vereinbart.

  4. Aufbau

    Übersicht, Richtlinien und Berichtswesen werden eingerichtet; vorhandene Mandate und Verträge überprüft.

  5. Laufender Betrieb

    Berichte und Sitzungen im vereinbarten Rhythmus, dazu eine jährliche Überprüfung von Strategie und Struktur.

Unsere Vergütung und die Art ihrer Berechnung werden vor Beginn des Mandats schriftlich vereinbart. Grundsatz 3 gilt dabei zuerst für uns selbst: Was wir verdienen, steht neben dem, was Dritte verdienen.

Der Ablauf ist ein Rahmen, keine Zusage zu Dauer oder Ergebnis. Was im Einzelfall gilt, steht im Mandatsvertrag.

Ein erstes Gespräch

Unverbindlich, vertraulich, ohne Unterlagen. Wir hören zu, ordnen die Ausgangslage und sagen offen, ob wir die Richtigen sind.