Nachfolge & Governance
Was in einer Familienverfassung stehen sollte – und was nicht
Eine Familienverfassung ist rechtlich meist nicht bindend und entfaltet ihre Wirkung trotzdem: Sie zwingt eine Familie, Entscheidungswege zu benennen, solange niemand im Streit ist. Welche Punkte dazugehören – Rollen, Ein- und Austritt, Ausschüttungen, Konfliktverfahren – und warum Detailregelungen zu Anlagen meist nicht hineingehören.
Eine Familienverfassung ist ein Dokument, das Rollen, Entscheidungswege, Eintritts- und Austrittsregeln, Ausschüttungsgrundsätze und den Umgang mit Konflikten festhält. Rechtlich meist nicht bindend, in der Wirkung oft entscheidend.
Vor dem Dokument steht die Ausgangslage: Wer hält was, wer entscheidet was, wer trägt welches Risiko. Oft weicht die gelebte Ordnung von der rechtlichen ab. Das muss zuerst auf den Tisch.
Worauf es ankommt
Gremien gehören dazu
Familienrat, Anlageausschuss, Beirat – Zusammensetzung, Mandat, Rhythmus, Protokollführung.
Die Übergabe gehört dazu
Zeitplan, Stufen der Verantwortung, Vorbereitung der nächsten Generation, Abstimmung mit Ehe- und Erbrecht.
Die Notfallordnung gehört dazu
Was gilt bei Urteilsunfähigkeit oder Tod: Vollmachten, Vorsorgeauftrag, Zugriff auf Unterlagen, Ansprechstellen.
Die Rechtsarbeit gehört nicht hinein
Verträge, Verfügungen und Eheverträge erstellen die beigezogenen Anwältinnen und Notare, nicht die Verfassung.
Ein Konflikt, der nicht am Geld hängt, sondern an fehlenden Regeln, ist der häufigste Anlass, eine Familienverfassung zu schreiben. Der bessere Zeitpunkt liegt davor.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er berücksichtigt die persönlichen Verhältnisse einzelner Leserinnen und Leser nicht und stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar.
Ein erstes Gespräch
Unverbindlich, vertraulich, ohne Unterlagen. Wir hören zu, ordnen die Ausgangslage und sagen offen, ob wir die Richtigen sind.